Was ist bei der Abgeltungssteuer zu beachten ?
Seid dem 01.01.2009 ist die neue Abgeltungssteuer in Deutschland in Kraft getreten. Die Abgeltungssteuer betrifft auch das Tagesgeldkonto. Wer durch die Zinserträge mehr wie den Sparerfreibetrag (Singles: 801,00 Euro/Verheiratete 1602,00 Euro) erwirtschaftet muss hierfür Steuern zahlen. Die Zinsen werden pauschal versteuert zuzüglich Solidaritätszuschlags und gegebenenfalls zuzüglich Kirchensteuer.
Die Abgeltungssteuer beträgt max. 28 Prozent (inkl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer). Kommen Bankkunden durch die Zinsen vom Tagesgeld über den Sparerfreibetrag, so werden diese Zinsen mit der Abgeltungssteuer belastet. Hierbei ist folgendes zu beachten, es werden alle Zinsgewinne zusammengefasst. Die Abgeltungssteuer betrifft alle Anlageformen bzw. die daraus resultierenden Gewinne.
Nach wie vor können die Bankkunden bei den Banken einen Freistellungsantrag abgeben. Die Banken führen die fällige Abgeltungssteuer direkt an das Finanzamt ab. Kunden die unter dem Einkommenssteuersatz von 25 Prozent liegen, können sich die zu viel gezahlten Steuern über die Einkommensteuererklärung erstatten lassen.
Das Tagesgeldkonto ist eine sehr sichere Geldanlage und zudem meistens kostenlos für den Anleger. Das Tagesgeld ist nach wie vor eine attraktive Geldanlage auch mit der Abgeltungssteuer.